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In der Schweiz werden Ehen ausschliesslich auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.

Vorbereitung der Eheschliessung

Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Vorbereitungsverfahren genannt und ersetzt das frühere Verkündverfahren. Das Brautpaar wendet sich persönlich und gemeinsam nach vorheriger Terminabsprache an den Zivilstandkreis des Wohnsitzes der Braut oder des Bräutigams und stellt das Gesuch (Ehevorbereitung PDF) um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung.

Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.

Die für ausländische Verlobte erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat verschieden und deren Beschaffung nimmt oft längere Zeit in Anspruch.

Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an das für Ihren Wohnort zuständige Zivilstandsamt, damit man Ihnen eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten zustellen kann. Alle Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate alt sein. Urkunden, die nicht in Deutsch, Französisch oder Italienisch (in Wohlen akzeptieren wir bedingt auch Englisch, Spanisch und Portugiesisch) abgefasst sind, bedürfen einer beglaubigten Übersetzung.

Brautleute, mit denen keine Konversation in deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch oder portugiesisch nicht möglich ist, müssen zur Eheanmeldung eine dolmetschende Person mitbringen. Diese darf weder mit der Braut noch dem Bräutigam verwandt sein.

Das Regionale Zivilstandsamt prüft, ob die Verlobten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ehe erfüllen und ob der Trauung kein rechtliches Hindernis entgegensteht. Ausländische Dokumente müssen unter Umständen noch im Heimatstaat überprüft werden, was das Vorbereitungsverfahren verlängern kann und mit höheren Kosten verbunden ist. Nach der abgeschlossenen Prüfung kann der Trautermin festgelegt werden.

Über die Namensführung nach der Trauung können sich die Verlobten anlässlich der Anmeldung des Eheversprechens auf dem Regionalen Zivilstandsamt beraten lassen.

Trauungsermächtigung

Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens können sich die Verlobten innert 3 Monaten trauen lassen. Die Eheschliessung kann, muss aber nicht am Wohnort eines der Verlobten stattfinden. Wünschen die Verlobten auf einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt getraut zu werden, so leitet das Zivilstandsamt dem Trauungsort die Trauungsermächtigung weiter.

Brautleute, welche ihr Ehevorbereitungsverfahren nicht in Wohlen durchgeführt haben, können sich ein einem unserer ansprechenden Lokale trauen lassen, wenn das Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt des Wohnortes durchgeführt wurde. Wir beraten Sie gerne.

Trauung

Den Termin für die Eheschliessung können Sie frühestens zwei Jahre vor dem gewünschten Heiratsdatum reservieren. Für die Reservation werden wir Ihnen einen Kostenvorschuss in Rechnung stellen, welcher an die ordentlichen Gebühren angerechnet wird. Bei Absage des Termins erfolgt keine Rückerstattung. Wir bieten Trauungen in all unseren Traulokalen an folgenden Tagen an: Montag, Mittwoch und Freitag (ganzer Tag), Dienstag und Donnerstag (nur am Morgen). Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft.

Möchten Sie Ihren schönsten Tag an einem Samstag feiern? Gerne können wir Ihnen diesen Wunsch an gewissen Samstagen erfüllen.

 

Jahr 2025  
22. Februar 2025  
22. März 2025  
26. April 2025  
24. Mai 2025 (ausgebucht)
28. Juni 2025  
19. Juli 2025  
09. August 2025  
13. September 2025  
25. Oktober 2025  

 

Jahr 2026  
24. Januar 2026  
14. Februar 2026  
21. März 2026  
25. April 2026  
23. Mai 2026  
20. Juni 2026  
18. Juli 2026  
08. August 2026  
19. September 2026  
10. Oktober 2026  

 

Jahr 2027  
23. Januar 2027  
20. Februar 2027  
20. März 2027  
24. April 2027  
15. Mai 2027  
26. Juni 2027  
17. Juli 2027  
07. August 2027  
18. September 2027  
16. Oktober 2027  

 

In unserem Zivilstandskreis bieten wir Ihnen zahlreiche Traulokale. Die Vielfalt unserer Loka­le soll Ihren individuellen Wünschen möglichst nahe kommen und Ihren Hochzeitstag zu einem unvergessli­chen Erlebnis werden lassen.


- Traulokal Wohlen mehr..
- Traulokal Schweizer Strohmuseum mehr..
- Traulokal Sonnhaldenhof mehr..
- Traulokal Gnadenthal mehr..
- Traulokal Kapelle Rüti mehr..
- Traulokal Bruderklausenstätte mehr..
- Traulokal Weinkeller Büttikon mehr..
- Candlelight-Wedding mehr..


Zur Trauung selber haben die Brautleute zwei volljährige Zeugen mitzubringen. Ist eine sprachliche Verständigung mit dem Zivilstandsbeamten nicht möglich, müssen die Brautleute für die Mitwirkung einer dolmetschenden Person besorgt sein.
Die dem Zivilstandskreis angeschlossenen Gemeinden verfügen für ihre EinwohnerInnen zudem über weitere Traulokale innerhalb der Gemeinden.

Bitte fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne persönlich bei der Auswahl des für Ihre zivile Trauung gewünschten Lokals.

Wollen Sie im Ausland heiraten? Dann beachten Sie bitte das Merkblatt des Eidg. Amtes für Zivilstandswesen.

Familienbüchlein

Im Anschluss an die Ziviltrauung wird dem Ehepaar ein Familienausweis (früher Familienbüchlein) abgegeben. Es dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand der Familie.

Kosten

Eheschliessungen sind gebührenpflichtig. Im Einzelfall geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bitte beachten Sie, dass wir für die Reservation des Trautermins eine Reservationsgebühr von Fr. 100.00 in Rechnung stellen, welcher an die ordentlichen Gebühren angerechnet wird. Bei Absage des Termins erfolgt keine Rückerstattung.

Bürgerrecht

AusländerInnen erhalten die schweizerische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch die Heirat mit schweizerischen Staatsangehörigen. Ebensowenig verlieren Schweizerinnen das Schweizer Bürgerrecht durch die Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen. Durch die Eheschliessung ändert am Heimatort nichts mehr. Jeder Ehegatte behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.

Güterrecht

Brautleuten, die sich vor der Trauung über die Wirkungen der Ehe auf das eingebrachte Gut, auf zu erwartete Erbschaften, auf Einkommen, vorhandene Guthaben oder Schulden sowie über Eheverträge informieren wollen, wird empfohlen, entsprechende Fachliteratur zu konsultieren oder sich bei Sachverständigen zu erkundigen. Zuständig für die Errichtung von Eheverträgen sind im Kanton Aargau die Notare. Der Abschluss eines Ehevertrags kann auch nach der Eheschliessung erfolgen.

Eheschliessung

Zugehörige Objekte

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Gesuch um Ehevorbereitung.pdf (PDF, 74.15 kB) Download 0 Gesuch um Ehevorbereitung.pdf
Ziviltrauungen an Samstagen 2025.pdf (PDF, 203.65 kB) Download 1 Ziviltrauungen an Samstagen 2025.pdf
Ziviltrauungen an Samstagen 2026.pdf (PDF, 204.04 kB) Download 2 Ziviltrauungen an Samstagen 2026.pdf
Ziviltrauungen an Samstagen 2027.pdf (PDF, 204.15 kB) Download 3 Ziviltrauungen an Samstagen 2027.pdf
Merkblatt Eheschliessung Ausland.pdf (PDF, 128.24 kB) Download 4 Merkblatt Eheschliessung Ausland.pdf
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