Abstimmungen vom 24. November 2024
Am Abstimmungstermin vom 24. November 2024 kann die Aargauer Stimmbevölkerung über vier eidgenössische Vorlagen entscheiden.
Den Stimmberechtigten werden am 24. November 2024 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
- Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
- Vorlage 2: Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
- Vorlage 3: Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
- Vorlage 4: Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Den Stimmberechtigten werden am 24. November 2024 folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung unterbreitet:
- Vorlage 5: Aargauische Volksinitiative "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)" vom 7. Februar 2023
Den Stimmberechtigten werden am 24. November 2024 folgende kommunalen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
- Wollen Sie dem Einwohnerratsbeschluss vom 24. Juni 2024 betreffend Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Projektierung des Neubaus eines Zyklus-1-Schulhauses auf dem Areal Schulzentrum Junkholz im Gesamtbetrag von CHF 1'380'000 (±10%; inkl. 8.1% MWST) zustimmen?
- Wollen Sie dem Einwohnerratsbeschluss vom 24. Juni 2024 betreffend Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Projektierung eines Neubaus für ein Zyklus-1-Schulhaus mit Turnhalle auf dem Areal Schulzentrum Bünzmatt im Gesamtbetrag von CHF 2'000'000 (+/-10%; inkl. 8.1% MWST) zustimmen?
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