Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Bremgarten (KESD)
Am 1. Januar 2013 wurde das Vormundschaftsrecht angepasst. Die Vormundschaftsbehörden (vormals hatte der Gemeinderat diese Funktion inne) wurden durch eine Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgelöst. Im Kanton Aargau sind es 11 Familiengerichte bei den jeweiligen Bezirksgerichten.
Als Folge davon wurden die Amtsvormundschaften des Bezirks Bremgarten in den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bremgarten umbenannt. Diesem Gemeindeverband gehören alle Gemeinden des Bezirks Bremgarten an.
Sie erreichen die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände sowie deren Assistentinnen unter:
Adresse:
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
Breitistrasse 6
5610 Wohlen
Tel. 056 618 61 10
Montag bis Freitag: 09.00-11.00 Uhr / 14.00-16.00 Uhr.