Seelsorgerteam |
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Pfarrer vakant | |||||
Pfarrer | Chilegässli 2 | +41 56 619 16 66 | |||
Ursula Kloth | |||||
Pfarreiseelsorgerin | Chilegässli 2 | ursula.kloth@pasunteresfreiamt.ch | +41 79 685 30 61 | ||
Waldemar Cupa | |||||
Diakon | waldemar.cupa@pasunteresfreiamt.ch | +41 76 377 63 31 | |||
Seelsorger Notfall | +41 76 319 93 96 |
Kirchenpflege |
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Josef Brunner | ||
Präsident | Albisweg 5 | Tel. +41 56 622 75 49 |
Email: | jobru@bluewin.ch |
Sekretariat |
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Patti Giess Denise Bugmann |
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Sekretariat | Chilegässli 2 (Pfarrhaus) | Tel. +41 56 619 16 61 |
Email: sekretariat@pasunteresfreiamt.ch | Fax +41 56 619 16 62 | |
ÖffnungszeitenAb 1. Mai 2023 erreichen Sie das Pfarreisekretariat NEU wie folgt: |
Montag | geschlossen | |
Dienstag | 8.00 - 11.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 11.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 11.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 11.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
SA/SO | geschlossen |
Weitere Informationen im Internet
www.kath.ch/
www.kirchen.ch
www.bistum-basel.ch
www.vatican.va
www.seelsorge.net
www.relinfo.ch
Aus der Geschichte unserer Kirchgemeinde
Bereits im 13. Jahrhundert gab es Verbände von Pfarreiangehörigen. Es bestand eine Pfarrkirche mit Begräbnis- und Taufrecht. Von den damals 37 Haushaltungen waren einzelne verpflichtet, die Kirchen von Niederwil und Göslikon zu besuchen. Im 15. Jahrhundert schlossen sich die Wohler Dorfgenossen zur Kirchgemeinde Wohlen zusammen, welche in der Reformationszeit eine massgebende Rolle spielte. Nachdem 1529 Bilder und Altäre aus der Kirche entfernt worden waren, kehrte man 1532 wieder zum alten Glauben zurück. Die Kirchgemeinde blieb selbständig, kam aber unter eine stärkere Kontrolle des Klosters Muri, dem man verpflichtet war den Zehnten abzuliefern. Nach 1804 übernahm die Gemeinde Wohlen stellvertretend für die katholische Bevölkerung den Loskauf des Zehnten gemäss neuem Gesetz. Dem Kloster verblieben Pfarrhaus, Pfarrscheune samt Umgelände, sowie Chor und Sakristei zu Besitz und Unterhalt. Es übernahm die Besoldung des Pfarrherrn, während der Pfarrhelfer von der Kirchgemeinde entlöhnt wurde. Nach der Klosteraufhebung von 1841 fielen die Rechte an den Staat. Auf Grund des Dotationsgesetzes von 1845 erhielt die Kirchgemeinde ein Kirchenvermögen zugesichert, das aus Chor, Sakristei, Pfarrhaus und Umgelände und einem Kapital von 56'000 Franken zum Unterhalt der Gebäude bestand. Das Vermögen blieb bis 1906 in staatlicher Verwaltung.