Unerwartete Ereignisse können den Alltag ganz schön auf den Kopf stellen.
Das hat die Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt. Das neue Corona-Virus hat sich vor allem auf das Gesundheitssystem und unser Sozialleben ausgewirkt.
Was aber, wenn bei der nächsten Krise die Strom- oder Telefonie-Netze betroffen sind?
Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab?
Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss?
Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung?
Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, wurde im Kanton Aargau ab dem 15. Oktober 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.
- Wohlen Anglikon, Breitistrasse 8
- Wohlen Kantonsschule, Allmendstrasse 26
- Wohlen Gewerbe 25, Gewerbering 25
- Wohlen 3-fach Turnhalle, Hofmattenweg
- Wohlen Forsthaus, Bremgarterstrasse
Der Notfalltreffpunkt – Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall (Flyer zum Download)
Was sind Notfalltreffpunkte und wozu dienen sie?
- Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.
- Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
- Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.
- Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
- Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.
Wann kommen die Notfalltreffpunkte zum Einsatz?
- Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.
Dokumente
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Flyer NTP.pdf (PDF, 6.41 MB) | Download | 0 | Flyer NTP.pdf |