Teilrevision Nutzungsplanung Öffentliche Auflage zur Mitwirkung gemäss § 3 Baugesetz Die Nutzungsplanung der Gemeinde Wohlen wird teilrevidiert. Bis Ende September 2021 findet nun die öffentliche Mitwirkung statt. Neben dem Kulturlandplan werden die Vorgaben in der Bau- und Nutzungsordnung teilrevidiert und die Vorgaben im Gewässerraum umgesetzt. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich an der öffentlichen Mitwirkung zu beteiligen Die Gemeinde Wohlen ist ein wichtiger Wohn- und Wirtschaftsstandort in der Region und entwickelt sich ständig. Das bedeutet auch, dass der Druck auf die Nutzungsräume, das Bau- und Kulturland sowie die Gewässer steigt. Die Raum- und Ortsplanung ist deshalb von grosser Bedeutung für die strategische Entwicklung der Gemeinde. Eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung ist dabei ebenso wichtig wie der Erhalt von Landschafts- und Naturwerten sowie von Naherholungsgebieten. Drei Aspekte der Teilrevision Vorschläge und Anregungen willkommen – digital und analog Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, an den Planungsinstrumenten mitzuwirken und freut sich auf eine rege Teilnahme. Weitere Informationen folgen im Jahr 2025 |
FLYER_Teilrevision_Nutzungsplanung.pdf (PDF, 450.91 kB) |