Die Steuerverwaltung ist zuständig für:
- Vorbereitung der Veranlagung für die Steuerkommission
- Errechnen der Steuerbeträge
- Eröffnen der Veranlagungsverfügung und Einspracheentscheide
- Protokollführung der Veranlagungsbehörde der Gemeinde
- Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
- Prüfung der Steuererlassgesuche
- Führen des Inventuramtes
- Vorbereitung Liegenschaftsschätzungen nach Steuerrecht
Öffnungszeiten
Montag | 8.30 - 11.45 Uhr | 13.30 - 18.30 Uhr |
Dienstag - Donnerstag | 8.30 - 11.45 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag | 8.30 - 15.30 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Frage |
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Schriftliches Gesuch oder persönliche Vorsprache (mit Ausweis) am Schalter des Steueramtes. |
Mittels Online-Tool eFristen ein Gesuch an das Steueramt stellen. |
Es muss ein schriftliches Gesuch/Hilfsblatt beim Steueramt eingereicht werden. Diese prüft und entscheidet über das Gesuch. |
Mittels Download auf der Web-Site des Kantonalen Steueramtes. |