Steuererklärung
Die Steuererklärung muss bis zum definierten Abgabetermin beim Steueramt eingereicht werden. Unsere Software EasyTax erleichtert diesen Prozess enorm.
Kann die Steuererklärung nicht bis zu vorgesehenen Datum eingereicht werden kann über eFristen eine entsprechende Fristerstreckung beantragt werden.
Erwerbstätigkeit und Abzüge müssen vollständig und wahrheitsgetreu deklariert werden.
Die Steuererklärung muss von den Steuerpflichtigen eigenhändig unterschrieben werden.
Steuerveranlagung
Das Steueramt prüft die eingegangen Steuererklärungen und nimmt die nötigen Abklärungen vor. Die Steuerkommission (Delegation) erlässt die Veranlagungsverfügung. Sämtliche Fragen zu den steuerbaren Faktoren können an das Steueramt gestellt werden
Rechtsmittel
Gegen die Steuerveranlagung kann innert der vorgegebenen Frist schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss an die Steuerkommission gerichtet werden und muss einen Antrag und Begründungen enthalten. Allfällige Beweismittel müssen beigelegt oder bezeichnet werden.
Kontakt
Direkte Bundessteuer
Die Steuerfaktoren für die direkte Bundessteuer werden vom Steueramt mittels Steuererklärung erhoben und von der örtlichen Steuerkommission veranlagt. Der Inkasso der direkten Bundesssteuer erfolgt durch das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug direkte Bundessteuer, Tellistr. 67, 5001 Aarau, (Tel. 062 835 43 55). Details über Zahlungsmodaliten, Termin, Rückerstattungen, Vergütungs- und Verzugszinsen sind hier zu entnehmen.
Ausführliche Informationen können auf der Web-Site der Eidgenössischen Steuerverwaltung Bern entnommen werden.
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Der Besteuerung unterliegt das Vermögen, das durch gesetzliche Erbfolge, Vergütung von Todes wegen, Schenkung oder eine andere Leistung der empfangenden Person gegenübersteht. Keine Erbschafts- und Schenkungssteuern entrichten Nachkommen sowie Eheteile und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen, wenn der Vermögensanfall während der Ehe oder während der eingetragenen Partnerschaft erfolgt ist. Massgebend sind die Richtlinien für die Inventarisation.
Feuerwehr- und Kirchensteuern
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Feuerwehr- und Kirchensteuern.
Fristerstreckung Steuererklärung (eFristen)
Hier können Sie die Einreichungsfrist für die Steuererklärung unter Angabe von Gründen verlängern.
Grundstückgewinnsteuer
Die Gemeinde des gelegenen Grundstückes ist für das Veranlagungs- und Bezugsverfahren der Grundstückgewinnsteuer zuständig. Das Steueramt führt die Untersuchungen durch und bewahrt die Akten auf. Die Steuerkommission der Gemeinde erlässt die Veranlagungsverfügung. Die Finanzverwaltung bezieht die Steuer.
Juristische Personen
Für die Erhebung und den Inkasso der Steuern der juristischen Personen ist das Kantonale Steueramt, Sektion Juristische Personen, Tellistr. 67, 5001 Aarau, (Tel. +41 62 835 26.00) zuständig.
Liegenschaftsschätzungen nach Steuerrecht
Für die Kontrollführung, Administration, Terminierung der Schätzungen und Eröffnungen derselben ist das Steueramt Wohlen zuständig. Die Schätzungen werden im Namen des Kantonalen Steueramtes, Sektion Grundstückschätzung, Tellistr. 67, 5001 Aarau, eröffnet.
Merkblätter und Richtlinien für natürliche Personen
Hier finden Sie sämtliche Merkblätter und Richtlinien zu den Steuern für natürliche Personen.
Quellensteuern
Für die Erhebung und den Inkasso der Quellensteuer (Auskünfte, Tarife, Arbeitgeber und Arbeit
nehmer, etc.) ist das Kantonale Steueramt, Sektion Quellensteuer, Tellistr. 67, 5001 Aarau, (Tel. +41 62 835 26 66) zuständig.
Steuerberechnung des Kantons Aargau
Hier finden Sie die Steuerberechnung für natürliche Personen.
Steuerrechtliche Auskünfte
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, sowie die Grundstücksgewinnsteuern und die direkten Bundessteuer. Weitere wertvolle Informationen über den Fachbereich Steuern können Sie der Internetseite des Kantons www.ag.ch entnehmen.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung an uns.
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- Gratis
Steuerregisterauszug
Steuerregisterauszüge werden nur persönlich oder gegen eine schriftliche Vollmacht abgegeben. Für die Identifikation ist die Vorweisung eines gültigen Ausweises nötig.
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- Gratis
Steuerwissen für Alle (Das schweizerische Steuersystem)
Hier finden Sie das Steuerwissen für Alle (Das schweizerische Steuersystem)
Zugehörige Objekte
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Steuern - Bezug |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerkommission Wohlen | 056 619 92 35 | steueramt@wohlen.ch |
Frage |
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Mit der Adress-Nr. (auf Rechnung ersichtlich) können bei der Finanzverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden. |
Schriftliches Gesuch oder persönliche Vorsprache (mit Ausweis) am Schalter des Steueramtes. |
Mittels Online-Tool eFristen ein Gesuch an das Steueramt stellen. |
Gesuch um Zahlungserleichterung mit entsprechendem Formular an die Finanzverwaltung stellen. |
Es muss ein schriftliches Gesuch/Hilfsblatt beim Steueramt eingereicht werden. Diese prüft und entscheidet über das Gesuch. |
Mittels Download auf der Web-Site des Kantonalen Steueramtes. |