Das Regionale Zivilstandsamt betreut seit 2004 sämtliche zivilstandsamtlichen Belange der Gemeinden
Büttikon, Dottikon, Hägglingen, Niederwil, Sarmenstorf, Uezwil, Villmergen und Wohlen
Die Büros finden Sie im ehemaligen Streba-Gebäude an der Zentralstrasse 20 in Wohlen.
Der Zivilstandskreis Wohlen ist zuständig für:
- Die Beurkundung des Personenstandes (Geburt, Tod, Ehevorbereitung, Ehe, Anerkennung usw.)
- Die Vorbereitung und Durchführung von Trauungen
- Namenserklärungen
Kontakt
Regionales ZivilstandsamtZentralstrasse 20
5610 Wohlen
Tel. +41 56 619 12 90
zivilstandsamt@wohlen.ch
Öffnungszeiten
Montag | 8.30 – 11.45 Uhr / 13.30 – 18.30 Uhr |
Dienstag | 8.30 – 11.45 Uhr |
Mittwoch | 8.30 – 11.45 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 – 11.45 Uhr |
Freitag | 8.30 – 15.30 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Wird Ihr Kind im Spital oder Geburtshaus geboren, werden zur Beurkundung der Geburt im Schweizerischen Personenstandsregister vom Zivilstandsamt gewisse Ausweise / Dokumente benötigt. Diese Unterlagen sind bei Eintritt ins Spital oder Geburtshaus der zuständigen Person (Hebamme etc.) abzugeben. Nach der Geburt werden die Ausweise / Dokumente sowie die Erklärung über den Vor- und Familiennamen des Kindes zusammen mit der vom Spital / Geburtshaus ausgefüllten Geburtsanzeige an das für den Geburtsort zuständige Zivilstandsamt weitergeleitet. Bezüglich der zur Beurkundung der Geburt nötigen Dokumente informiert Sie gerne das Zivilstandsamt des Geburtsortes. |
Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen persönlich beim für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt anzumelden. Die Anmeldung kann durch den Ehemann, die Mutter, die Hebamme bzw. den Arzt/die Ärztin, oder eine bei der Geburt anwesende Person erfolgen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann die Anmeldung durch den Vater nur dann erfolgen, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat oder es gleichzeitig mit der Anmeldung anerkennt. Für die Anmeldung der Hausgeburt ist die von der Hebamme vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mitzubringen. Über die weiteren Dokumente, welche zur Beurkundung der Hausgeburt nötig sind, informiert Sie das Zivilstandsamt des Geburtsortes. |
Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes an folgende Stellen gemeldet:
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Das Kind kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden. Besitzen Mutter und Vater die schweizerische Staatsangehörigkeit, ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz für die Entgegennahme der Anerkennung zuständig. Besteht ein Bezug zum Ausland erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Zuständigkeit. |
Jede Anerkennung wird vom Zivilstandsamt des Anerkennungsortes an folgende Stellen gemeldet:
das Zivilstandsamt eine Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörden dieser Länder
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