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Inhalt

Die Steuerverwaltung ist zuständig für:

- Vorbereitung der Veranlagung für die Steuerkommission
- Errechnen der Steuerbeträge
- Eröffnen der Veranlagungsverfügung und Einspracheentscheide
- Protokollführung der Veranlagungsbehörde der Gemeinde
- Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
- Prüfung der Steuererlassgesuche
- Führen des Inventuramtes
- Vorbereitung Liegenschaftsschätzungen nach Steuerrecht

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 11.45 Uhr 13.30 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 8.30 - 11.45 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 - 15.30 Uhr  

 

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