Alle wichtigen Vorkehrungen, die nach einem Todesfall zu erledigen sind, finden Sie in der Dienstleistung Todesfall aufgelistet. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben oder bestehende Unklarheiten bezüglich des weiteren Vorgehens, so hilft Ihnen das Bestattungsamt Wohlen gerne weiter.
Sie machen sich Gedanken über Ihre Bestattung und hegen einen Wunsch. Die Online-Dienstleistung Bestattungswunsch enthält ein Formular, mit welchem Sie diesen Bestattungswunsch festhalten können. Das ausgefüllte Formular können Sie unterschrieben an das Bestattungsamt zurücksenden.
Die aktuellen Bestattungsanzeigen kürzlich in Wohlen verstorbener Personen, deren Bestattung noch nicht durchgeführt wurde, werden in der Regel im Internet publiziert. Hier können Sie Angaben zur Beisetzung finden.
Bestattung
Organisation
Haben Sie einen Todesfall einer in Wohlen wohnhaft gewesenen Person anzuzeigen, oder wünschen Sie Ihren nicht in Wohlen wohnhaft gewesenen Angehörigen auf dem Friedhof Wohlen beizusetzen, erledigen wir die Bestattungsformalitäten und setzen in Absprache mit Ihnen Art der Bestattung, den Zeitpunkt der Beisetzung und der Abdankung fest.
Wohlen verfügt über eine konfessionsneutrale Abdankungshalle mit rund 210 Sitzplätzen.
Abdankungen/Beisetzungen sind in Wohlen zu folgenden Zeiten möglich:
- Dienstag - Freitag 09.30 11.00 13.30 Uhr
- Samstag 10.15 Uhr
Für die Beisetzung bestehen auf unserem Friedhof folgende Möglichkeiten:
- Reihengräber für Erdbestattungen
- Reihengräber für Urnen
- Urnennischen
- Urnenplatten
- Urnenbeisetzungen in bestehende Reihengräber
- Familiengräber für Erdbestattungen und Urnen
- Gemeinschaftsgrab für Urnen mit Namensnennung
- Sammelurne
Für die Beisetzung von nicht in Wohlen wohnhaft gewesenen Personen, wenden Sie sich an das Bestattungsamt des Wohnortes.
Bestattungsanordnung
Wir informieren Sie auch gerne darüber, wie Sie als EinwohnerIn von Wohlen Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung zu Lebzeiten festlegen können.
Kosten
Bestattungen auf dem Friedhof Wohlen sind kostenpflichtig. Die entsprechende Gebührenordnung ersehen Sie aus dem Bestattungs- und Friedhofreglement.
Bestattung von Personen ohne Wohnsitz in Wohlen
Die Angehörigen, welche eine Bestattung auf dem Friedhof Wohlen wünschen, sind gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Wohlen für alle Dienstleistungen vollumfänglich kostenpflichtig.
Grabsteinbewilligung
Die Bildhauer sind verpflichtet, für die Aufstellung eines Grabmales bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen.
Entwürfe für Grabmäler und Grabmaländerungen sind vom Ersteller dem Bestattungsamt zum Entscheid vorzulegen. Mit dem Gesuch ist eine Zeichnung im Doppel (Massstab 1:10) mit Bezeichnung des Materials und der Art der Bearbeitung einzureichen.
Der Gemeinderat kann Grabmäler, die den Vorschriften des Bestattungs- und Friedhofreglementes nicht entsprechen, zurückweisen und gegebenenfalls auf Kosten des Erstellers entfernen lassen.
Todesfall
Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?
Tod zu Hause infolge Krankheit
- Arzt benachrichtigen
- Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Tel. 111 oder 117 (Polizei)
Tod infolge eines Unfalls
- Ueber Tel. 117 Polizei benachrichtigen
(Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeit-, Haushalt- und sonstigen Unfällen beigezogen werden).
Tod im Spital oder im Heim
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Spital- bzw. Heimverwaltung erledigen die hier erwähnten Formalitäten
Wichtige weitere Vorkehrungen im Todesfall
- Möglichst umgehende Benachrichtigung des Bestattungsamtes. Die Gemeinde Wohlen ist
über Feiertage über den Pikettdienst (Tel. 056 619 12 90) erreichbar.
- Einsargung der Leiche veranlassen. Der Leichentransport wird durch den Sarglieferanten
direkt vorgenommen. Die Angehörigen sind frei in der Wahl des Bestattungsinstitutes.
Wohlen kennt diesbezüglich keine Gebietsaufteilung.
- Benachrichtigung der nächsten Angehörigen.
- Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes; Ueberreichung eines kurzen Lebenslaufes
für die Abdankungsfeier
- Verfassen, Aufgabe und Versand der Todesanzeige
- Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse)
-Anzeige an allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen
- Mitteilung an Krankenkasse
- Sicherungsmassnahmen (Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel,
Auto etc.) einleiten
- Reservation von Restaurationslokalitäten für Leidmahl, evtl. von Parkplätzen
- Erledigung höchstpersönlicher Angelegenheiten des/der Verstorbenen
Zugehörige Objekte
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