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Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin im Inland. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch auf einen Heimatschein. Er wird vom zuständigen Zivistandsamt des Heimatortes ausgestellt.

Vielfach wird der Heimatschein zur Hinterlegung auf der Einwohnerkontrolle oder der Schweizer Vertretung im Ausland benötigt.

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