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1912 wurde die selbstständige Gemeinde Anglikon wegen Überschuldung durch Grossratsdekret zwangsweise mit der Gemeinde Wohlen vereinigt; nach vergeblichen Rekursen gegen den kantonalen Entscheid begann am 1.1.1914 die gemeinsame Verwaltung. 1917 folgte auch die kirchliche Umteilung von Villmergen nach Wohlen. Die zwangsweise Eingemeindung fiel dem kleinen Dorf mit seinen 421 Seelen (1910) nicht leicht. Doch nach anfänglichen Schwierigkeiten entwickelte sich Anglikon zu einem Dorfteil, der sich ein gewisses dörfliches Eigenleben zu bewahren wusste.

Eingemeindung