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Die aargauische Quellensteuer gilt für ausländische Personen (mit Wohnsitz im Kanton oder im Ausland), die im Kanton eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Der Quellensteuerabzug durch die Arbeitgebenden ersetzt die ordentliche Veranlagung.

Von diesem Verfahren ausgenommen sind Personen mit Niederlassungsbewilligung C; diese werden ordentlich veranlagt.

Der nachfolgende Link führt Sie zur Webseite des Kantonalen Steueramtes, wo Sie weitere Informationen finden.

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