Wer Wohlen als seine Heimat betrachtet, an den Belangen der Ortsbürgergemeinde interessiert ist und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann in das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Wohlen aufgenommen werden. Die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht setzt den Besitz des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Wohlen voraus. Die Aufnahme wird durch die Gemeindeversammlung beschlossen.
Mit dem Erwerb des Ortsbürgerrechtes von Wohlen wird dem Berechtigten Anspruch auf die Teilnahme an Verwaltung und Nutzung des Ortsbürgergutes gewährt.
Gerne beraten wir Sie bei Interesse persönlich am Schalter oder Telefon.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | +41 56 619 91 10 | kanzlei@wohlen.ch |
Name |
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Erwachsene |