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Haben Sie Ihren Wohnsitz gewechselt?

Für eine Anmeldung, einen Umzug oder einen Wegzug melden Sie sich bitte bei der
Einwohnerkontrolle, oder nutzen Sie die Möglichkeit den Umzug via eUmzugAG online selbständig auszuführen. 

Bitte vergessen Sie nicht, die Gemeindewerke www.ibw.ag über Ihren Zuzug zu informieren.

Haben Sie kindergarten- oder schulpflichtige Kinder?
Bitte melden Sie sich bei der Schulverwaltung.

Haben Sie einen Hund? – Bitte informieren Sie sich bei der Regionalpolizei.

Sind Sie Eigentümer oder verwalten Sie eine Liegenschaft? Haben Sie Ihre Wohnung an andere Personen vermietet? Bitte informieren Sie sich unter Dienstleistungen (Mieterwechsel / Ein- und Auszugsanzeige).


Informationsbuch über die Gemeinde Wohlen
Das Gemeinde Infobuch Wohlen – «Digibook» (Buch in Online Version)
 

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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gem. Register- und Meldegesetz des Kantons Aargaus ist ein Wegzug der Einwohnerkontrolle i…

Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gem. Register- und Meldegesetz des Kantons Aargaus ist ein Wegzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.


SchweizerInnen
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter erfolgen.
Für die persönliche Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen notwendig:

- Meldebestätigung
- Indentifikationsausweis (Pass / ID)

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr abmelden unter folgendem Link: eUmzug


AusländerInnen
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter erfolgen.

- Bitte bringen Sie den/die Ausländerausweis/e mit
- und die Meldebestätigung

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr abmelden unter folgendem Link: eUmzug


Abmeldung ins Ausland
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Folgende Informationen sind notwendig:

- Auslandsadresse
- Kontaktadresse in der Schweiz

Denken Sie daran, dass Sie sich auch bei den Gemeindewerken abmelden. Dies können Sie online unter folgenden Link vornehmen:


www.ibw.ag/Umzug oder Tel. +41 56 619 19 19

Adressänderung / Umzug

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Wohlen um? Oder sind Sie innerhalb des Gebäudes umgezogen? Adressänderungen sind innert 14 Tagen zu melden. SchweizerInnen Die Adressänderung k…

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Wohlen um? Oder sind Sie innerhalb des Gebäudes umgezogen?

Adressänderungen sind innert 14 Tagen zu melden.


SchweizerInnen
Die Adressänderung kann persönlich am Schalter erfolgen.
Dafür sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Meldebestätigung
- Mietvertrag / Wohnungsausweis / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Wohnbestätigung bzw.
  Einverständnis Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative
  Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer)

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr anmelden unter folgendem Link: eUmzug


AusländerInnen
Bitte melden Sie Ihre Adressänderung innert 14 Tagen persönlich bei der Abteilung Einwohnerkontrolle und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- Pass / Pässe (Angehörige von EU/EFTA-Staaten: Identitätskarte)
- Ausländerausweis/e
- Falls Sie bereits über einen neuen Ausländerausweis (im Krediktartenformat) verfügen, dann fallen folgende Kosten an:

Nicht EU/EFTA-Staaten

CHF 30.-

pro Person plus CHF 1.10 (Porto)

EU/EFTA-Staaten ab 18 Jahre

CHF 30.-

pro Person plus CHF 1.10 (Porto)

EU/EFTA-Staaten bis 18 Jahre

CHF 20.-

pro Person plus CHF 1.10 (Porto)

- Mietvertrag / Wohnungsausweis / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Wohnbestätigung bzw.
  Einverständnis Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative
  Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer)

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr ummelden unter folgendem Link: eUmzug


Denken Sie daran, dass Sie sich auch bei den Gemeindewerken abmelden. Dies können Sie online unter folgenden Link vornehmen:

www.ibw.ag/Umzug oder Tel. 056 619 19 19

Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich zu melden und folgende Unter…

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

SchweizerInnen

- Heimatschein
- Bei Verheirateten das Familienbüchlein / Familienausweise / ev. Geburtsscheine der Kinder
- Mietvertrag / Wohnungsausweis / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Wohnbestätigung bzw.
  Einverständnis Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative
  Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer)
- Scheidungsurteil / Trennungsurteil
- Krankenversicherungsausweis (KVG)

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr anmelden unter folgendem Link: eUmzug
Bei Zuzug aus dem Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig.


AusländerInnen (Zuzug innerkantonal)

- Ausländerausweis/e
- Falls Sie bereits über einen neuen Ausländerausweis (im Krediktartenformat) verfügen, dann fallen folgende Kosten an:

Nicht EU/EFTA-Staaten

CHF 30.-

pro Person plus CHF 1.10 (Porto)

EU/EFTA-Staaten ab 18 Jahre

CHF 30.-

pro Person plus CHF 1.10 (Porto)

EU/EFTA-Staaten bis 18 Jahre

CHF 20.-

pro Person plus CHF 1.10 (Porto)

- Gültiger Reisepass
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der Kinder
- Mietvertrag / Wohnungsausweis / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Wohnbestätigung bzw.
  Einverständnis Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative
  Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer)

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr anmelden unter folgendem Link: eUmzug


AusländerInnen (Zuzug vom Ausland oder einem anderen Kanton)

Bei einer Einreise aus dem Ausland oder einem anderen Kanton sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Gültige/r Reisepass/pässe (Angehörige EU/EFTA-Staaten: Identitätskarte)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug Ausland)
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug Ausland und Ablauf Bewilligung L)
- Ein Passfoto (bei Zuzug Ausland)
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben)
- Geburtsurkunde, woraus die Elternnamen ersichtlich sind
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Schweizer Krankenkassenversicherungsausweis
- Mietvertrag / Wohnungsausweis / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Wohnbestätigung bzw.
  Einverständnis Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative
  Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer)

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr anmelden, unter folgendem Link: eUmzug
eUmzug ist für ausländische Staatsangehörige Drittstaaten bei Zuzug ausserkantonal nicht möglich.

Bei Zuzug aus dem Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig.

Mieterwechsel / Ein- und Auszugsanzeige

Das Register -und Meldegesetz des Kantons Aargau schreibt im § 10 vor, dass Vermieter und Logisgeber verpflichtet sind, jeden Ein- und Auszug der Abteilung Einwohnerkontrolle zu melden. …

Das Register -und Meldegesetz des Kantons Aargau schreibt im § 10 vor, dass Vermieter und Logisgeber verpflichtet sind, jeden Ein- und Auszug der Abteilung Einwohnerkontrolle zu melden.

Liegenschaftsverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen bzw. Zimmern und Logisgeber sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung innert 14 Tagen der Abteilung Einwohnerkontrolle zu melden. Umzüge innerhalb des Gebäudes sind ebenfalls der Einwohnerkontrolle zu melden.

Liegenschaftsverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen und Zimmer, Logisgeber und Eigentümer haben auch die Möglichkeit, der Meldepflicht online unter folgendem Link nachzukommen:
www.drittmeldung.ch

Diese Mitteilung dient uns zur Aufforderung der zu- oder wegziehenden Personen, sich an-, ab- oder ummelden, wenn dies durch die betroffene Person nicht von sich aus geschieht.

Für die jeweilige Meldung von Mieterwechseln danken wir Ihnen im voraus; sie erleichtert uns in erheblichem Masse die Arbeit bei Abklärungen über Meldeverhältnisse von Einwohnerinnen und Einwohnern.

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