Dieses Reglement gilt für das ständige, im Vollamt oder mit Teilpensen fest angestellte Personal der öffentlichen Verwaltung und der Betriebe der Einwohnergemeinde Wohlen.
Die Anstellungsbedingungen des nicht ständigen Personals werden vom Gemeinderat geregelt.
Das Anstellungsverhältnis der Musiklehrkräfte und der Schulleitung der Musikschule Wohlen (MSW) sind in einem separaten Reglement geregelt.
Die Entschädigungen und Sitzungsgelder der Mitglieder des Gemeinderates, des Einwohnerrates, der Schulpflege und der Kommissionen werden in einem besonderen Reglement festgelegt.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2005
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Wohlen
Dokumente
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Arbeitszeitverordnung ab 01.01.2022.pdf (PDF, 598.54 kB) | Download | 0 | Arbeitszeitverordnung ab 01.01.2022.pdf |
Gehaltsbänder 2024 und Stufenübersicht.pdf (PDF, 52.34 kB) | Download | 1 | Gehaltsbänder 2024 und Stufenübersicht.pdf |
Gehaltskonzept - Anhang zum Personalreglement.pdf (PDF, 103.74 kB) | Download | 2 | Gehaltskonzept - Anhang zum Personalreglement.pdf |
Personalreglement ab 01.01.2021.pdf (PDF, 559.88 kB) | Download | 3 | Personalreglement ab 01.01.2021.pdf |
Stellenstruktur - Anhang zum Personalreglement.pdf (PDF, 18.99 kB) | Download | 4 | Stellenstruktur - Anhang zum Personalreglement.pdf |
Verordnung zum Personalreglement 01.03.2021.pdf (PDF, 655.44 kB) | Download | 5 | Verordnung zum Personalreglement 01.03.2021.pdf |