Hunde müssen bei der Regionalpolizei angemeldet werden sobald sie 3 Monate alt sind.
Die jährlich wiederkehrenden Hundetaxen von Fr. 120.- werden immer im Monat Mai fällig.
Tollwutimpfungen sind zur Zeit nicht obligatorisch, sofern kein Grenzübertritt vorgesehen ist.
Es gibt das ganze Jahr die Möglichkeit sich anzumelden beim Hunde-Erziehungskurs beim Hundeverein kvf Wohlen
Entlaufene Hunde
Diese sind umgehend telefonisch der Regionalpolizei zu melden, damit sie beim Auffinden nicht in ein weit entferntes Hundeheim gebracht werden müssen. Die Regionalpolizei hat keine Möglichkeit herrenlose Hunde aufzunehmen.
Hundechip
Ab dem 01.01.2006 müssen alle neu geborenen Hunde mit einem Chip versehen sein. Für alle anderen gilt die Pflicht ab 01.01.2007. Weitere Informationen erhalten Sie hier oder bei Ihrem Tierarzt.
Hier finden Sie Auskünfte und Antworten zur Hundegesetzgebung des Kantons Aargaus.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Hundechip Info F&A.pdf (PDF, 45.02 kB) | Download | 0 | Hundechip Info F&A.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionalpolizei | +41 56 619 81 17 | wohlen.posten@repol.ag.ch |
Name |
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Erwachsene |
Frage |
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Für die Hundeanmeldung ist die Regionalpolizei Wohlen zuständig. Weitere Informationen können der Dienstleistung Hundekontrolle entnehmen. |