Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?
Tod zu Hause infolge Krankheit
- Arzt benachrichtigen
- Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Tel. 111 oder 117 (Polizei)
Tod infolge eines Unfalls
- Ueber Tel. 117 Polizei benachrichtigen
(Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeit-, Haushalt- und sonstigen Unfällen beigezogen werden).
Tod im Spital oder im Heim
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Spital- bzw. Heimverwaltung erledigen die hier erwähnten Formalitäten
Wichtige weitere Vorkehrungen im Todesfall
- Möglichst umgehende Benachrichtigung des Bestattungsamtes. Die Gemeinde Wohlen ist
über Feiertage über den Pikettdienst (Tel. 056 619 12 90) erreichbar.
- Einsargung der Leiche veranlassen. Der Leichentransport wird durch den Sarglieferanten
direkt vorgenommen. Die Angehörigen sind frei in der Wahl des Bestattungsinstitutes.
Wohlen kennt diesbezüglich keine Gebietsaufteilung.
- Benachrichtigung der nächsten Angehörigen.
- Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes; Ueberreichung eines kurzen Lebenslaufes
für die Abdankungsfeier
- Verfassen, Aufgabe und Versand der Todesanzeige
- Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse)
-Anzeige an allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen
- Mitteilung an Krankenkasse
- Sicherungsmassnahmen (Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel,
Auto etc.) einleiten
- Reservation von Restaurationslokalitäten für Leidmahl, evtl. von Parkplätzen
- Erledigung höchstpersönlicher Angelegenheiten des/der Verstorbenen
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Wegleitung Todesfall.pdf (PDF, 143.55 kB) | Download | 0 | Wegleitung Todesfall.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | +41 56 619 12 90 | zivilstandsamt@wohlen.ch |
Frage |
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Für die Bestattung ist das Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) des Wohnortes der verstorbenen Person zuständig. |