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Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?

Tod zu Hause infolge Krankheit

- Arzt benachrichtigen

- Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Tel. 111 oder 117 (Polizei)


Tod infolge eines Unfalls

- Ueber Tel. 117 Polizei benachrichtigen

(Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeit-, Haushalt- und sonstigen Unfällen beigezogen werden).

 


Tod im Spital oder im Heim

  • Spital- bzw. Heimverwaltung erledigen die hier erwähnten Formalitäten

Wichtige weitere Vorkehrungen im Todesfall

- Möglichst umgehende Benachrichtigung des Bestattungsamtes. Die Gemeinde Wohlen ist
 über Feiertage über den Pikettdienst (Tel. 056 619 12 90) erreichbar.

- Einsargung der Leiche veranlassen. Der Leichentransport wird durch den Sarglieferanten
 direkt vorgenommen. Die Angehörigen sind frei in der Wahl des Bestattungsinstitutes.
 Wohlen kennt diesbezüglich keine Gebietsaufteilung.

- Benachrichtigung der nächsten Angehörigen.

- Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes; Ueberreichung eines kurzen Lebenslaufes
 für die Abdankungsfeier

- Verfassen, Aufgabe und Versand der Todesanzeige

- Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse)

 -Anzeige an allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen

- Mitteilung an Krankenkasse

- Sicherungsmassnahmen (Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel,
 Auto etc.) einleiten

- Reservation von Restaurationslokalitäten für Leidmahl, evtl. von Parkplätzen

- Erledigung höchstpersönlicher Angelegenheiten des/der Verstorbenen

Zugehörige Objekte

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Wegleitung Todesfall.pdf (PDF, 143.55 kB) Download 0 Wegleitung Todesfall.pdf
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Tod
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