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Eine Anerkennung bedeutet, das Kindesverhältnis zum Vater, der mit der Mutter nicht verheiratet ist, zu begründen. Bei einer Anerkennung entsteht Erbanspruch, Unterhaltspflicht, Recht auf persönlichen Verkehr und gilt als Voraussetzung für die Eintragung als gemeinsames Kind bei der Heirat der Eltern. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt wahlweise beim Heimat- oder Wohnort der Mutter oder des Vaters sowie auch am Geburtsort erfolgen.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Wirkungen einer Kindesanerkennung

Erforderliche Urkunden
Das Regionale Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne die gewünschten Auskünfte.

Kosten
Anerkennungen sind gebührenpflichtig. Im Einzelfall geben wir Ihnen gerne Auskunft.

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