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Anmeldung Hausgeburt

Die Anzeige kann persönlich durch den Vater, die Mutter des Kindes, die Hebamme, den Arzt oder eine andere Person, die bei der Geburt dabei war, erfolgen.

Handelt es sich um ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern, so darf die Anzeige durch den Vater nur dann erfolgen, wenn er bereits vor der Geburt anerkannt hat oder bei der Geburt dabei war.

Bei der Anzeige einer Hausgeburt sind die Geburtsanzeige der Hebamme vorzulegen.
Gemäss Zivilstandsverordnung haben Meldepflichtige Geburten innert drei Tagen dem Zivilstandsamt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache zu melden.


Spitalgeburt

Die meisten neuen Erdenbürger unserer Gemeinde werden im Kreisspital Muri sowie in den beiden Kantonsspitälern von Aarau und Baden geboren. Für allfällige Auskünfte stehen Ihnen die jeweiligen Zivilstandsämter des Geburtsortes gerne zur Verfügung.

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