Anmeldung Hausgeburt
Die Anzeige kann persönlich durch den Vater, die Mutter des Kindes, die Hebamme, den Arzt oder eine andere Person, die bei der Geburt dabei war, erfolgen.
Handelt es sich um ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern, so darf die Anzeige durch den Vater nur dann erfolgen, wenn er bereits vor der Geburt anerkannt hat oder bei der Geburt dabei war.
Bei der Anzeige einer Hausgeburt sind die Geburtsanzeige der Hebamme vorzulegen.
Gemäss Zivilstandsverordnung haben Meldepflichtige Geburten innert drei Tagen dem Zivilstandsamt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache zu melden.
Spitalgeburt
Die meisten neuen Erdenbürger unserer Gemeinde werden im Kreisspital Muri sowie in den beiden Kantonsspitälern von Aarau und Baden geboren. Für allfällige Auskünfte stehen Ihnen die jeweiligen Zivilstandsämter des Geburtsortes gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt | +41 56 619 12 90 | zivilstandsamt@wohlen.ch |
Frage |
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Wird Ihr Kind im Spital oder Geburtshaus geboren, werden zur Beurkundung der Geburt im Schweizerischen Personenstandsregister vom Zivilstandsamt gewisse Ausweise / Dokumente benötigt. Diese Unterlagen sind bei Eintritt ins Spital oder Geburtshaus der zuständigen Person (Hebamme etc.) abzugeben. Nach der Geburt werden die Ausweise / Dokumente sowie die Erklärung über den Vor- und Familiennamen des Kindes zusammen mit der vom Spital / Geburtshaus ausgefüllten Geburtsanzeige an das für den Geburtsort zuständige Zivilstandsamt weitergeleitet. Bezüglich der zur Beurkundung der Geburt nötigen Dokumente informiert Sie gerne das Zivilstandsamt des Geburtsortes. |
Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen persönlich beim für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt anzumelden. Die Anmeldung kann durch den Ehemann, die Mutter, die Hebamme bzw. den Arzt/die Ärztin, oder eine bei der Geburt anwesende Person erfolgen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann die Anmeldung durch den Vater nur dann erfolgen, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat oder es gleichzeitig mit der Anmeldung anerkennt. Für die Anmeldung der Hausgeburt ist die von der Hebamme vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mitzubringen. Über die weiteren Dokumente, welche zur Beurkundung der Hausgeburt nötig sind, informiert Sie das Zivilstandsamt des Geburtsortes. |
Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes an folgende Stellen gemeldet:
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