Budget & Rechnung
Die Gemeinde Wohlen erstellt jährlich das Budget für das Folgejahr sowie den Geschäftsbericht mit Jahresrechnung für das vergangene Jahr. Über das Budget mit Steuerfuss entscheidet jeweils abschliessend die Wohler Stimmbevölkerung an der Urne.
Grundlagen
Die Haushaltsführung richtet sich nach den folgenden öffentlich-rechtlichen Grundsätzen:
- Gesetzmässigkeit
- Haushaltsgleichgewichts
- Sparsamkeit
- Dringlichkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Verursacherprinzips
- Vorteilsabgeltung
- Verbot der Zweckbindung von Steuern
Die zur Erfüllung der Aufgaben erbrachten Leistungen (Geld-, Sach- oder Dienstleistungen) werden auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Die Aufgaben werden mit dem besten Kosten-/Nutzen-Verhältnis erfüllt.
Aufgaben werden laufend auf ihre Notwendigkeit und Tragbarkeit überprüft. Neue Aufgaben werden nach Massgabe ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit sowie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung angegangen.
Verursachende und Nutzniessende besonderer Leistungen der Gemeinde haben in der Regel die ihnen zumutbaren Kosten zu tragen.
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